Fuchs, Marderhund, Waschbär oder Wiesel. Wer in seinem Revier die Fangjagd betreiben möchte, muss das Raubwild sach- und fachgerecht sowie tierschutzgerecht fangen können. Das Seminar schließt mit dieser notwendigen Fangjagdbescheinigung gemäß Niedersächsischen Jagdgesetz ab.
Das Niedersächsische Jagdgesetz sieht in § 24 Abs. 2 S. 1 vor, dass die Fang-und Fallenjagd nur von Personen ausgeführt werden darf, welche einen hierfür vorgesehenen Lehrgang besucht haben und darüber hinaus die Teilnahmebescheinigung bei der Ausübung der Fangjagd mit sich führen.
Das Angebot richtet sich an alle Jäger, Grundstücksbesitzer und Schädlingsbekämpfer, welche die Fang-und Fallenjagd ausüben, oder sich weiterqualifizieren möchten.
Das Seminar umfasst zwei Tage. Der theoretische Unterricht umfasst hierbei mindestens 8 Stunden. In den anderen 8 Praxisstunden werden euch die zugelassenen und nicht zugelassenen Fallen- und Fanggeräte ausführlich erklärt und gezeigt. Ziel ist es, dass ihr euch traut die Fallen selbst auszuprobieren, um eine sichere Handhabung für den späteren Gebrauch zu erlangen.
Verpflegung
Alkoholfreie Getränke vor Ort und mittags legen wir eine Bratwurst auf den Grill.
20./21.07.2024 im Jagd- und Hegekonvent
Start 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr