Kundige Person

Der Jäger ist nicht nur Erleger des Wildes, sondern auch der Kontrolleur des Fleisches. Ihm obliegt daher eine besondere Pflicht und Verantwortung gegenüber eines jeden Verbrauchers.

Mit Bestehen der Jägerprüfung und Erlangung des ersten Jagdscheines ist ein Jäger "als geschulte" Person anzusehen. Dies gilt für Jäger, welche die Jägerprüfung nach dem 01. Februar 1987 abgelegt haben.

Eine "geschulte Person" ist jedoch i.S. des EU-Lebensmittelrecht nicht gleichwertig mit einer "kundigen Person" auszulegen. 

Es gilt daher nationales neben dem EU-Recht.

Hier in Niedersachsen bedarf es daher einen Nachweis als "kundige Person" und "weiteren Voraussetzungen", sofern der Jäger ein Stück Fleisch an den Endverbraucher abgeben möchte. Dabei spielt es keine Rolle, ob er es verkauft oder verschenkt.

All diese Details werden in diesem Tagesseminar vermittelt und enden mit der Bescheinigung zur kundigen Person. Der Nachweis kann in Niedersachsen im Jagdschein eingetragen werden.

Bild:Alexandru-Bogdan-Ghita
Bild:Alexandru-Bogdan-Ghita

Umfang

Der Kurs dauert ungefähr 4 Stunden und findet im Jagd- und Hegekonvent statt.

Termine

Erst im Jahr 2024. Gruppenanmeldungen bitte telefonisch anfragen.

 

Preise

35,00 € p.P.  inkl. MwSt 

 

Mindestteilnehmerzahl 5 Personen

 

Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl, das Seminar 1 Woche vorher abzusagen.